Die Junge Union Rastatt setzt sich seit Jahrzehnten für eine freiheitlich-demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft auf Basis des Grundgesetzes ein. Wir halten deshalb nichts davon, wenn offizielle türkische Regierungsvertreter oder gar Minister in unserer Stadt für die Einführung einer autoritären Erdogan-Präsidialdiktatur werben. Wir wollen nicht, dass unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit innenpolitische Konflikte anderer Länder auf unseren Straßen oder in unseren Festhallen aus

Erst im Juli 2016 hat das Verwaltungsgericht Köln den Antrag , eine Liveschaltung von Erdogan auf eine Demonstration in Köln zuzulassen, abgelehnt. Zur Begründung hat das Gericht unter anderem ausgeführt, dass “die Versammlungsfreiheit [nach dem Grundgesetz] nicht darauf ausgerichtet ist, ausländischen Regierungsmitgliedern eine Plattform für politische Stellungnahmen zu bieten.” Dies gilt auch nicht, wenn diese in Form eines Grußwortes getarnt präsentiert wird.

Aus diesem Grund wendet sich die Junge Union im Kreisverband Rastatt direkt an die Organisatoren, Teilnehmer und zuständigen Kommunalbehörden im Bereich der Veranstaltung in Gaggenau Bad Rotenfels und fordert diese auf, sich unverzüglich für die Freilassung des deutschen Journalisten Deniz Yücel, welcher derzeit in der Türkei unter fadenscheinigen Begründungen festgehalten wird, mit dem gleichen Engagement einzusetzen, wie diese in Gaggenau Bad Rotenfels aktiv waren. Wer, begründend mit dem Grundgesetz, Veranstaltungen in Deutschland durchführt und das Recht auf Versammlungsfreiheit beansprucht, muss sich auch an die anderen Werte des Grundgesetzes, wie zum Beispiel Pressefreiheit und Unteilbarkeit der Würde eines jeden Menschen, erinnern lassen und zugleich aufgefordert werden, diese auch proaktiv bei seinen Gastrednern einzufordern.

Hintergrundinformation: https://openjur.de/u/893871.html

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